Jetzt Förderung nutzen und im Online-Handel durchstarten

Österreichische KMU sollen im Bereich E- und M-Commerce an die Spitze. Um dies zu ermöglichen, wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, das „KMU.E-Commerce“ Förderungsprogramm ins Leben gerufen.

Mit dem umfangreichen Förderangebot der aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) und 10 Millionen Euro an Fördergeldern soll der Aufbau von digitalen Vertriebskanälen gezielt unterstützt werden.

Das bedeutet konkret, dass 20 % der Projektkosten (mindestens € 3.000,- und maximal € 60.000,-) mittels nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert werden. Je nach Verfügbarkeit ist diese Förderung bis 31.10.2021 beantragbar.

Das Förderangebot „KMU.E-Commerce“ ist speziell für den Auf- und Ausbau von Online-Shops, Einrichtung von E-Commerce Gütezeichen sowie Geschäftsprozessen und die Nutzung von Vertriebs- und Dienstleistungsplattformen vorgesehen.

Inhaltsverzeichnis

    E-Commerce als nachhaltige Strategie

    Die Bedeutung des Online-Handels wurde durch die Corona-Pandemie wieder klar sichtbar. Für einen nachhaltigen Erfolg müssen Produkte und Dienstleistungen auch online angeboten werden. Darüber hinaus ist es essentiell, als Unternehmen von den Suchmaschinen gefunden zu werden.

    Aufgrund der benötigten Investitionen in neue Technologie und Know-how ist dies für kleine und mittlere Unternehmen jedoch oft schwierig. Um diese Hürde leichter meistern zu können, hilft das „KMU.E-Commerce“ Förderungsprogramm, eigene Online-Shops auf- und auszubauen.

    Rund 9 Prozent des Umsatzes der österreichischen KMU werden derzeit über den Internethandel generiert. Das bedeutet konkret, dass die österreichischen Klein- und Mittelbetriebe unter dem EU-Durchschnitt liegen. Um dies nachhaltig ändern zu können, wurde das Förderungsprogramm „KMU.E-Commerce“ ins Leben gerufen.

    Dieses unterstützt heimische KMU, welche konkrete Umsetzungskonzepte bzw. eine entsprechende Expertise besitzen, mittels rascher finanzieller Hilfestellung. Das dazu ergänzende Förderprogramm „KMU.DIGITAL“ hilft Unternehmen, indem diese von Expertinnen und Experten hinsichtlich des Ist-Zustands bis hin zur Strategiefindung beraten und bei der Umsetzung unterstützt werden.

     

    Nutzen Sie die Förderung um im Online-Handel so richtig durchzustarten!

     

    Für wen gilt die Förderung?

    Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Natürliche oder juristische Person, sowie Personengesellschaften
    • Rechtmäßig selbständig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder
    • einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbständig ausüben
    • Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) verfügen
    • KMU
    • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich

    Generell werden Unternehmen aller Branchen gefördert, ausgenommen:

    • Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert (zum Beispiel Software- und App-Anwendungen, Vermittlungsplattformen, etc.)
    • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
    • Gebietskörperschaften

    Wie hoch ist die Förderung?

    Dieser Zuschuss ist für maximal 20 % der förderbaren Kosten möglich. Dieser ist allerdings mit einer Maximalsumme von € 12.000,- gedeckelt. Weiters ist zu beachten, dass die Mindestsumme an förderbaren Kosten € 3.000,- beträgt und der maximal förderbare Betrag bei € 60.000,- liegt.

    Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

    Weitere Infos zur Förderung finden Sie [HIER]

    Worin liegt der Unterschied zum Digitalisierungsprogramm KMU.Digital?

    Bei diesem Förderprogramm liegt die Projektuntergrenze zwar ebenfalls bei € 3.000,-, die Obergrenze jedoch bereits bei € 30.000,- und einem maximalen Zuschuss in der Höhe von € 6.000,-. Darüber hinaus setzt diese eine ausbezahlte Beratungsförderung verpflichtend voraus.

    Was wird gefördert?

    Es sollen durch die Förderung E-Commerce-Projekte umgesetzt werden, das bedeutet konkret:

    • Auf- und Ausbau von Online-Shops und darüber hinaus Nutzung von Auktions-, Verkaufs-, oder Dienstleistungsplattformen, Social Media Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
    • Unterstützung bei E-Commerce-Geschäftsprozessen (Logistik, Warenbereitstellung, Zahlungsverfahren, Customer-Relationship-Management)
    • IT-Sicherheit
    • Einrichtung bzw. Verwendung von E-Commerce Gütezeichen
    • Aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materiell und immateriell) und damit im Zusammenhang stehende Leistungen (z.B. Programmiertätigkeiten, Softwarelizenzen, etc.).

    Die Genehmigung erfolgt innerhalb von 1 bis 7 Tagen.

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    Aktuelle Förderungen in Graz und der Steiermark

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    In der heutigen Zeit ist es als Unternehmen wichtig, eine Webpräsenz zu besitzen und seine Produkte und/oder Dienstleistungen im Internet anzubieten. Damit diese aber auch gekauft und in Anspruch genommen werden, ist es unbedingt notwendig, von Suchmaschinen gefunden zu werden und somit sichtbar zu sein.

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